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Leistungen

Sowohl für das Erstgespräch, 50 Minuten, sowie für jede weitere Einheit, verrechne ich 80€.

Sitzungen können nach Erhalt der Honorarnote mittels Banküberweisung bezahlt werden. Psychotherapeutische Leistungen sind gemäß UstG §Abs. 1 Z 19 umsatzsteuerfrei.

Eine Kostenrückerstattung der österreichischen Krankenkassa ist bei Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision derzeit leider nicht möglich.

Aus diesem Grund biete ich günstigere Honorarnoten an.

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Frequenz

Gemeinsam bestimmen wir in welcher Regelmäßigkeit Sie Ihre Sitzungen wahrnehmen wollen.

Um in einen sinnbringenden psychotherapeutischen Prozess zu kommen, sind zu Beginn bzw. in der Akutphase wöchentliche, danach 14-tägige Sitzungen empfohlen.

Absageregelung

Ausgemachte Termine sind für Sie reserviert.​

Bei Zuspätkommen Ihrerseits kann die Einheit nicht verlängert werden.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.

Termine, die Montags stattfinden, können bis Freitag 18 Uhr honorarfrei abgesagt werden.

Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass ich, bei späteren Absagen oder unangekündigtem Nichterscheinen zum ausgemachten Termin, das gesamte Honorar in Rechnung stellen muss.

Absagen sind per Anruf, WhatsApp oder SMS möglich.

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Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeut:innen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach §15 Psychotherapiegesetz, BGBI. Nr. 361/1990

Diese umfasst alle Inhalte einer psychotherapeutischen Sitzung.

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